C. 1. Gegen den Regierungsratsbeschluss erhob A._____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, mit Eingabe vom 16. Februar 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Sie beantragte, sie sei in Abänderung des angefochtenen Entscheids ab August 2024 in den Kindergarten "H" einzuteilen. 2. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS), Generalsekretariat, beantragte in der Beschwerdeantwort vom 14. März 2024 namens des Regierungsrats: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. 3. Die Leitung Gesamtschule Q._____ nahm in der Eingabe vom 19. März 2024 Stellung.