3. Einer allfälligen Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. B. 1. Gegen den Entscheid des Bezirksschulrats erhob A._____, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, mit Eingabe vom 4. Oktober 2023 Beschwerde beim Regierungsrat und ersuchte um Zuteilung in den Kindergarten "G" oder "H". 2. Der Regierungsrat beschloss am 10. Januar 2024: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. -3-