Am 18. August 2020 heiratete er in der Türkei die in der Schweiz niederlassungsberechtigte Landsfrau B._____, geb. tt.mm.jjjj, reiste am 18. Mai 2022 in die Schweiz ein, nachdem das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Einreiseverbot gelöscht hatte, und erhielt durch das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) am 17. Juni 2022 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehegattin (MI-act. 676, 685, 690).