2.2. Den Behandlungen ohne Zustimmung ging jeweils ein mehrheitliches Ablehnen der Medikation sowie aggressives Verhalten des Beschwerdeführers mit hohem Gewaltpotential gegenüber dem Klinikpersonal und Mitpatienten voraus. Vor der ersten Behandlung ohne Zustimmung schlug er einem Patienten gar mit der Faust ins Gesicht (siehe vorne Erw. II/3.2.). Gemäss den Entscheiden der PDAG zeigte sich der Beschwerdeführer des Weiteren angespannt, sexuell enthemmt, angetrieben sowie inadäquat im Verhalten. Ein strukturiertes Gespräch sei nicht möglich gewesen.