Eine unmittelbare Selbstgefährdung verneinte sie im bestehenden Setting der Klinik (Isolation) zwar, bei einem vorzeitigen Abbruch der dringend indizierten Behandlung bestehe aber die Gefahr, dass die Krankheit immer schlimmer werde und chronifiziere, so dass sich der Beschwerdeführer aufgrund der Verschlechterung der psychotischen Symptomatik nicht mehr angemessen in der Gesellschaft bewegen könne. Bei einer Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt ohne adäquate medikamentöse Einstellung sei zu befürchten, dass es durch sein fremdaggressives Verhalten erneut zu Zwischenfällen komme, welche erneute Klinikeinweisungen nach sich ziehen würden.