Die Ärzte kamen in der Folge gemäss ihrer diagnostischen Einschätzung zum Schluss, dass der Beschwerdeführer an einer psychischen und Verhaltensstörung durch Cannabinoide: Psychotische Störung (F12.5), DD: an einer paranoiden Schizophrenie, DD: an einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig an einer manischen Episode mit psychotischen Symptomen leide (Verlaufsbericht vom 29. Februar 2024, S. 2). Die anlässlich der Verhandlung vom 1. März 2024 anwesende psychiatrische Gutachterin bestätigte die Hauptdiagnose der Klinik nicht, da die Wirkung des Cannabis nicht mehr vorhanden sei, aber die Symptomatik fortbestehe.