Gemäss den Klinikakten zeigte sich der Beschwerdeführer ab Klinikeintritt aggressiv, distanzlos, grenzüberschreitend, angespannt mit erhöhtem Antrieb, affektlabil und mit hohem Gewaltpotential gegenüber Mitpatienten und dem Personal. Die Ärzte kamen in der Folge gemäss ihrer diagnostischen Einschätzung zum Schluss, dass der Beschwerdeführer an einer psychischen und Verhaltensstörung durch Cannabinoide: Psychotische Störung (F12.5), DD: an einer paranoiden Schizophrenie, DD: an einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig an einer manischen Episode mit psychotischen Symptomen leide (Verlaufsbericht vom 29. Februar 2024, S. 2).