2. 2.1. Beim Beschwerdeführer wurde im Rahmen der Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung eine akute Psychose mit Selbst- und Fremdgefährdung diagnostiziert. In der Klinik führten die Ärztinnen und Ärzte weitere Explorationen durch. Gemäss den Klinikakten zeigte sich der Beschwerdeführer ab Klinikeintritt aggressiv, distanzlos, grenzüberschreitend, angespannt mit erhöhtem Antrieb, affektlabil und mit hohem Gewaltpotential gegenüber Mitpatienten und dem Personal.