3. Mit Instruktionsverfügung vom 20. Februar 2024 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts zugestellt. Ausserdem wurden die Beiständin und die Schwester des Beschwerdeführers (Vertrauensperson) als Zeuginnen vorgeladen. Des Weiteren wurde Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Baden, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 23. Februar 2024 vorgeladen. 4. Der seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 22. Februar 2024 ging gleichentags per Mail beim Verwaltungsgericht ein.