2. Das Spezialverwaltungsgericht verzichtete mit Schreiben vom 4. Januar 2024 auf eine Vernehmlassung. Der instruierende Verwaltungsrichter sah davon ab, die Beschwerde nach Eingang des Kostenvorschusses dem KStA und der Steuerkommission T._____ zur Beschwerdeantwort zuzustellen (§ 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 [VRPG; SAR 271.200]). -4- 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: