Die von B._____ und A._____ gegen die Verfügung vom 22. September 2022 erhobene Einsprache wurde von der Steuerkommission T._____ mit Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2022 abgewiesen. C._____ trat für diesen Entscheid erneut in den Ausstand. C. Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 (Postaufgabe) erhoben B._____ und A._____ gegen den Einspracheentscheid vom 15. Dezember 2022 beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, Rekurs und beantragten sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids, den Ausstand von Steuerkommissärin C._____, die Zustellung an die Adresse des Ehepaars A und B._____ in R._____, Kanton W._____, und den Erlass der Gerichtsgebühren.