B. Dagegen erhoben B._____ und A._____ mit Eingabe vom 23. Juli 2022 Einsprache und beantragten die Aufhebung der angefochtenen Steuerveranlagungen. Als Begründung gaben sie ihren Wegzug nach R._____, Kanton W._____, an. Gleichzeitig ersuchte das Ehepaar A und B._____ um den Ausstand von C._____ und E._____ für die Behandlung der Einsprache. Mit Verfügung vom 22. September 2022 wies die Steuerkommission T._____ das Ausstandsbegehren gegen C._____ ab, wobei C._____ für diesen Entscheid der Steuerkommission in den Ausstand getreten war. Das Ausstandsbegehren betreffend E._____ wurde in einem separaten Verfahren behandelt. -3-