A. 1. A._____ ist seit 1986 Alleineigentümer eines Reiheneinfamilienhauses an der U-Strasse in T._____, Kanton Aargau (LIG T._____ Nr. [...]), wo er mehrere Jahre mit seiner Ehefrau, B._____, und den gemeinsamen Töchtern gewohnt hatte. Später wohnten B._____ und A._____ in V._____. Per 1. Mai 2015 meldeten sie sich erneut mit Wohnsitz an der U-Strasse in T._____ an und per 30. November 2015 wieder ab. Als neuen Wohnsitz gaben sie R._____, Kanton W._____, an, wo sie eine Einzimmerwohnung mieteten.