Daher ist anzunehmen, dass er die Neuroleptika nicht einzig aus dem Grund ablehnt, weil sie nach seiner Wahrnehmung Nebenwirkungen verursachen. Die (freiwillige) regelmässige perorale Einnahme eines Neuroleptikums fällt vor diesem Hintergrund ausser Betracht, zumal er – anders als noch bei vorherigen Aufenthalten – im Rahmen des aktuellen Aufenthalts gezeigt hat, dass er dazu aufgrund seines Zustands (noch) nicht in der Lage ist. Dementsprechend kommt derzeit nur die (zwangsweise) Verabreichung eines Depotpräparats in Frage. Es steht somit keine mildere Massnahme als die angeordnete Medikation zur Verfügung, um die notwendige Behandlung des Beschwerdeführers sicherzustellen.