Auch ist seit der gegen den Willen angeordneten Behandlung mit Lithium und Abilify bereits eine deutliche Verbesserung des psychischen Zustands eingetreten (Protokoll, S. 14; vgl. auch Protokoll, S. 13). Der Beschwerdeführer verweigert jedoch die notwendige neuroleptische Medikation auf freiwilliger Basis. Anlässlich der Verhandlung vor Verwaltungsgericht sprach er sich mehrfach, teilweise sehr vehement und fast schon trotzig dagegen aus (Protokoll, S. 2, 4, 7–10). Zwar ist es nachvollziehbar, dass er das Medikament Abilify aufgrund von allfällig bestehenden Nebenwirkungen nicht einnehmen möchte. Allerdings ist - 12 -