Hinzu kommt, dass er vor seinem Wiedereintritt am 17. Januar 2024 gedroht habe, das Haus abzubrennen (Eintrag im Pflegeverlauf vom 17. Januar 2024, 08.22 Uhr). Auch gegenüber dem einweisenden Arzt sei es zu ernsthaften Drohungen gekommen (Protokoll, S. 16 f.; Eintrag in der Krankengeschichte vom 24. Januar 2024, 14.33 Uhr). Insbesondere durch das Verursachen eines Brandes hat er nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch die körperliche Integrität Dritter in ernstlicher Weise gefährdet. Dass er die geschilderten Vorfälle in Frage stellt respektive bagatellisiert, zeigt, dass er die durch seinen nicht - 11 -