5.4. Der psychiatrische Gutachter führte im Rahmen der Verhandlung vor Verwaltungsgericht aus, im Zusammenhang mit der seit Jahren bekannten bipolaren affektiven Störung seien immer wieder auch manische Phase aufgetreten, die mit Neuroleptika hätten behandelt werden müssen. Der Beschwerdeführer sehe allerdings nicht ein, dass sich sein Zustand mittels neuroleptischer Medikation verbessere. Stattdessen sei er sehr stark auf deren Nebenwirkungen fixiert. Gesamthaft betrachtet profitiere er jedoch davon, weil er mit Hilfe der Neuroleptika sein Leben in seinem gewohnten Umfeld weiterführen könne. Die Krankheitseinsicht sei nur minimal vorhanden.