Die vom Beschwerdeführer beschriebenen körperlichen Symptome seien für Aripiprazol nicht typisch und hätten auch nicht beobachtet werden können. Ohne die aktuellen Medikamente sei eine erneute Entwicklung einer Manie, darauffolgende Handlungen und Nachbarschaftskonflikte wie in der Vergangenheit, weitere Polizeieinsätze und erneute Klinikeinweisungen zu befürchten. Würde der Beschwerdeführer die aktuellen Medikamente weiterhin nehmen, wäre das Gefährdungsrisiko dagegen deutlich geringer (Protokoll, S. 14–17).