Olanzapin sei zwar eine gute Alternative zu Aripiprazol, aber im Vergleich zum Klinikaufenthalt im Frühling 2023 sei der Beschwerdeführer mit der Behandlung mit Olanzapin nicht einverstanden. Ein in anderen Ländern verfügbares Olanzapin-Depotprä- parat sei in der Schweiz nicht zugelassen, weshalb es hier nicht gegen den Willen verabreicht werden könne. Die vom Beschwerdeführer beschriebenen körperlichen Symptome seien für Aripiprazol nicht typisch und hätten auch nicht beobachtet werden können.