Anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung äusserte die zuständige Klinikärztin ergänzend zum Bericht vom 19. Februar 2024, dass die manische Symptomatik deutlich besser und weitgehend, aber noch nicht vollständig abgeklungen sei. Aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Krankheitseinsicht und der nur teilweise gegebenen Therapiebereitschaft sei die Fortsetzung der Behandlung auf stationärer Basis notwendig. Seitens der Klinik bestehe die Überzeugung, dass der Zustand, die Krankheitseinsicht und die Therapiebereitschaft mittels Behandlung noch weiter -9-