5.3. Im Arztbericht vom 19. Februar 2024 wird im Wesentlichen die bereits im angefochtenen Entscheid vorgebrachte Begründung dargelegt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer zurzeit die Lithium- Medikation einnehme und der Zielspiegel bei der letzten Blutentnahme habe erreicht werden können. Die Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft seien weiterhin eingeschränkt. Der Beschwerdeführer sei unter der Medikation mit Lithiofor und Abilify etwas stabiler, er zeige sich aber weiterhin immer wieder gereizt, leicht aufbrausend und im Antrieb gesteigert. Im Rahmen der Realitätsverkennung bei maniformer Symptomatik