An der Verhandlung vor Verwaltungsgericht brachte er vor, er habe körperliche Beschwerden wegen der Spritze und könne nicht mehr richtig gehen. Sein Lithiumspiegel sei in Ordnung und das sei alles, was er brauche. Die Spritze habe er schon vor zwei Jahren einmal erhalten [...] (Protokoll, S. 2). Jeder Schritt tue weh. Nach dem Klinikaufenthalt im Februar 2023 habe er das Lithium bis zum aktuellen Klinikaufenthalt genommen (Protokoll, S. 4, 6). Lithium sei nicht schlecht für ihn; er bemerke keine Wirkung und es helfe nicht. Er sei damit einverstanden und nehme es freiwillig, damit die Umwelt zufrieden sei (Protokoll, S. 7 f.).