Zuletzt sei wiederholt versucht worden, den Beschwerdeführer mittels der Vormedikation mit Lithium und Olanzapin zu behandeln. Da er das Olanzapin oral nicht vollständig eingenommen habe und ein tägliches Spritzen dieses Präparats vermieden werden solle, sei eine weitere Behandlung mit Olanzapin nicht möglich. Stattdessen sei die Behandlung mit Aripiprazol weiterzuführen. In der Vergangenheit habe er dieses weitestgehend gut vertragen und es sei ein deutlicher Rückgang der Symptomatik zu beobachten gewesen (vgl. Entscheid der PDAG über die medizinische Massnahme ohne Zustimmung vom 8. Februar 2024 [Zwangsmedikation], S. 2). -8-