4. 4.1. An der Verhandlung vom 20. Februar 2024 in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer, sein Beistand sowie für die Einrichtung Dr. med. univ. D._____, Oberärztin, und E._____, Assistenzarzt, teil. Zudem war der erwähnte Gutachter anwesend. 4.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten. 4.3. Unter Würdigung der gesundheitlichen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 5. 5.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt.