2. Mit Instruktionsverfügung vom 15. Februar 2024 wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der Klinik der PDAG zur Erstattung eines schriftlichen Berichts und dem Beistand des Beschwerdeführers zur freigestellten Stellungnahme zugestellt. Des Weiteren wurde Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, als Gutachter bestimmt und es wurde zu einer Verhandlung auf den 20. Februar 2024 vorgeladen. 3. Der seitens der Klinik der PDAG verfasste Bericht vom 19. Februar 2024 ging gleichentags beim Verwaltungsgericht ein.