1.2. Das Familiengericht Q._____ bestätigte und verlängerte mit Entscheid vom 6. Februar 2024 (KEFU.2024.3) die fürsorgerische Unterbringung von A._____ in der Klinik der PDAG. Die Entlassungszuständigkeit wurde der Klinik der PDAG übertragen und die nächste periodische Überprüfung spätestens per 30. Juni 2024 in Aussicht gestellt.