Auch im [...] 2023 erfolgte aufgrund dieser vorbestehenden Erkrankung eine weitere stationäre Behandlung, wobei A._____ am tt.mm. 2023 aus der Klinik der PDAG entlassen wurde. B. 1. 1.1. Mit Entscheid von Dr. med. G._____ vom tt.mm. 2023 wurde A._____ erneut mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der PDAG eingewiesen, nachdem er zu Hause randaliert, herumgeschrien und [...] einen Brand [...] ausgelöst habe.