A. A._____ befand sich in der Vergangenheit bereits mehrfach per fürsorgerischer Unterbringung, mehrheitlich jeweils für mehrere Wochen, teilweise gar für mehrere Monate, in stationärer psychiatrischer Behandlung in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG). Der letzte längere Aufenthalt dauerte vom 11. Januar 2023 bis 8. Februar 2023. Anlässlich dieser Hospitalisierungen wurde jeweils eine bipolare affektive Störung mit gegenwärtig manischer Episode, teilweise mit und teilweise ohne psychotische Symptome, diagnostiziert. Auch im [...] 2023 erfolgte aufgrund dieser vorbestehenden Erkrankung eine weitere stationäre Behandlung, wobei A.__