Dekrets an den Regierungsrat delegiert. Gestützt darauf erliess dieser die Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr (SAR 755.111), wonach – in der bis 30. Juni 2024 gültigen Fassung – für den Eintrag oder Änderungen von Verfügungen oder Auflagen in den Fahrzeugausweisen Gebühren von Fr. 10.00 bis Fr. 50.00 erhoben werden (§ 8 Abs. 1 lit. i Verordnung über die Steuern, Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr).