"Anhängelast ungebremst kg [...]; Stützlast kg [...]" entnommen werden. Der Code 234 steht gemäss asa-Richtlinie Nr. 6, Ziffer 4 "Katalog der Auflagen und Bewilligungen im Fahrzeugausweis" für den bei "differenzierter Anhängelast" erforderlichen Eintrag, wobei die maximal zulässige Stützlast, sofern vorhanden, immer einzutragen ist. Art. 67 Abs. 5 VRV bestimmt zudem, dass das Betriebsgewicht der Anhänger die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen darf.