Es bleibe somit unklar, ob die Gebühr durch den Auftraggeber oder den Halter zu bezahlen sei. Für die mit der Rechnung vom 27. Juni 2023 erhobenen Gebühr für den Eintrag der Auflage im Fahrzeugausweis fehle es daher bereits an einer gesetzlichen Grundlage. Aber selbst wenn vom Bestehen einer gesetzlichen Grundlage ausgegangen würde, sei vorliegend das Äquivalenzprinzip verletzt, da die -5-