2. Da auch die übrigen Prozessvoraussetzungen zu keinen Bemerkungen Anlass geben, ist auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. -4- II. 1. 1.1 Streitgegenstand bildet vorliegend die Frage, ob die Gebühr für den Eintrag der Verfügung 234 (Code 234) zu Recht dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt worden ist.