Aus den Akten lässt sich nicht eindeutig eruieren, ob diese lange Trennung von Beginn weg geplant war: Mit Gesuch vom 13. Januar 2020 und E-Mail-Anfrage vom 18. April 2020 bemühte sich die Beschwerdeführerin 2 dem MIKA gegenüber zunächst noch um eine Verlängerung ihres damaligen Aufenthalts in der Schweiz (MI2-act. 71 f., 76). Jedoch bestätigte sie am 3. Juni 2020 unterschriftlich, mit ihrem Sohn definitiv aus der Schweiz ausreisen und nach Ägypten zurückkehren zu wollen, was nahelegt, dass das gemeinsame Familienleben zumindest zu diesem Zeitpunkt weder in der Schweiz fortgesetzt noch zukünftig wieder aufgenommen werden sollte (MI2-act. 78).