Mit Eingabe vom 26. April 2024 (Eingangsdatum) liessen die Beschwerdeführenden eine Liste ihrer hier lebenden Schweizer Freunde zum Beleg ihrer hiesigen sozialen Integration nachreichen, welche samt Begleitschreiben am 29. April 2024 der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt wurde (MI-act. 87 ff.). Mit Eingabe vom 28. August 2024 liessen die Beschwerdeführenden auf die Dringlichkeit des Verfahrens hinweisen und ersuchten um beförderliche Verfahrenserledigung und Information über den Verfahrensstand (act. 92).