Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 kündigte der Beschwerdeführer 1 der Schweizer Botschaft in Ägypten die Stellung eines Nachzugsgesuchs für seine Ehefrau und seine Kinder an (MI4-act. 23). Am 6. bzw. 12. März 2023 wurde für die Beschwerdeführenden 2-4 um ein Visum für einen Daueraufenthalt in der Schweiz (Visum D) bzw. um Gewährung eines entsprechenden Familiennachzugs zwecks (Wieder-)Zusammenführung der Gesamtfamilie ersucht (MI2-act. 101 ff., 153 ff., 166 ff., 177 ff.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs verweigerte das Amt für Migration und In- -3-