Am 5. Juni 2020 reisten die Beschwerdeführenden 2 und 3 aus der Schweiz aus, während der Beschwerdeführer 1 aufgrund seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Zürich mit Einverständnis des Migrationsamtes des Kantons Zürich am 9. Juni 2020 eine zuletzt bis zum 30. September 2024 verlängerte (originäre) Aufenthaltsbewilligung erhielt (MI1-act. 73 f., 79, 98, 102; MI2-act. 78 ff.). Am 29. September 2020 wurde in Ägypten der Beschwerdeführer 4 geboren, das zweite gemeinsame Kind der Beschwerdeführenden 1 und 2 (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 4 [MI3-act.] 93).