Am 27. Oktober 2016 reisten die Beschwerdeführer 1 und 3 in die Schweiz ein, wo sie bei der Beschwerdeführerin 2 Wohnsitz nahmen. In der Folge wurden ihnen zum Verbleib bei der Beschwerdeführerin 2 mehrfach verlängerte Aufenthaltsbewilligungen erteilt, letztmals gültig bis zum 31. März 2020 (Beschwerdeführer 1) bzw. 30. September 2021 (Beschwerdeführer 3; Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 1 [MI1-act.] 4 ff., 41 f., 52, 57, 60, 66, 74; Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend den Beschwerdeführer 3 [MI3-act.] 3 ff., 40, 43, 46, 49, 53).