Am 27. Mai 2016 ersuchte die Beschwerdeführerin 2 um den Nachzug ihres ebenfalls aus Ägypten stammenden Ehemannes (Beschwerdeführer 1) und des damals 2½-jährigen gemeinsamen Sohnes (Beschwerdeführer 3), deren Einreise am 22. August 2016 bewilligt wurde. Am 27. Oktober 2016 reisten die Beschwerdeführer 1 und 3 in die Schweiz ein, wo sie bei der Beschwerdeführerin 2 Wohnsitz nahmen.