A. Die aus Ägypten stammende Beschwerdeführerin 2 reiste am 4. April 2016 als Doktorandin des Paul Scherrer Instituts (PSI) in die Schweiz ein, wo ihr in der Folge eine mehrfach und letztmals mit Gültigkeit bis zum 31. März 2020 verlängerte Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken (mit Erwerbstätigkeit) erteilt wurde (Akten des Amtes für Migration und Integration betreffend die Beschwerdeführerin 2 [MI2-act.] 2, 28, 31, 36 ff., 46, 58, 70 ff.).