Es wird einzig vorgebracht, dass die nachgesuchten zwölf begleiteten Besuche nicht günstiger als für Fr. 6'015.00 zu organisieren seien. Dies ist indessen nicht Thema des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens; vor Verwaltungsgericht geht es einzig darum, ob die Vorinstanz zu Recht auf die Verwaltungsbeschwerde nicht eingetreten ist. 2.3. Trotz der erläuternden Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters (vgl. Prozessgeschichte C/2) wurde innert der laufenden Beschwerdefrist -5-