Das Arztzeugnis vom 7. Februar 2024 erweckt noch aus einem weiteren Grund erhebliche Zweifel an dessen Beweistauglichkeit: Die Arbeitsunfähigkeit wurde bis und mit 29. Oktober 2021 bestätigt, also just bis zu jenem Datum, an welchem dem Beschwerdeführer die Kündigung zuging und welches vorliegend von entscheidender Bedeutung ist. Weshalb der ausstellende Arzt die Arbeitsunfähigkeit ausgerechnet bis zum 29. Oktober 2021 - 17 -