Trotzdem sei am 17. August 2021 ein weiteres Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausgestellt worden, wobei festgehalten worden sei, er sei "voraussichtlich" wieder arbeitsfähig, da der Arzt angenommen habe, er würde während der Haftzeit sicherlich irgendwann wieder gesund. Nach Erhalt der Kündigung am 29. Oktober 2021 sei er im November 2021 in einer Neuroklinik und am H._____ eingehend untersucht worden. Die Ergebnisse hätten deutlich gezeigt, dass er im November 2021 immer noch zu 100 % arbeitsunfähig gewesen sei.