3.2. Der Beschwerdeführer war im Zeitpunkt der Erhebung seiner Beschwerde noch nicht anwaltlich vertreten. Die Anforderungen an Antrag und Begründung sind somit tiefer anzusetzen als bei einer anwaltlich vertretenen Partei. In der (Laien-)Beschwerde vom 18. Dezember 2023 wird ausdrücklich gegen den Nichteintretensentscheid der Schlichtungskommission Beschwerde erhoben. Aus der Begründung ergibt sich zumindest ansatzweise, dass der Beschwerdeführer mit der Beurteilung der Schlichtungskommission, wonach die Kündigung nicht nichtig sei, nicht einverstanden ist.