1. Die Beschwerde sei abzuweisen, sofern überhaupt darauf eingetreten wird. -5- 2. Der Beschwerdeführer sei zu verpflichten, die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Beschwerdeführer sei zu verpflichten, der Beschwerdegegnerin die Parteikosten in angemessener Höhe zu ersetzen. 7. Nach mehrfach erstreckter Frist liess der Beschwerdeführer am 5. Juni 2024 eine Replik einreichen und folgende Anträge stellen: