1. Die rechtswidrige Kündigung meiner unbefristeten Anstellungen als Lehrperson an der B._____ vom 29. Oktober 2021 auf den 29. Januar 2022 ist nichtig und muss deshalb aberkannt werden. Eine Kündigung wäre aufgrund der krankheitsbedingten Sperrfrist frühestens auf den 31. Juli 2022 zulässig gewesen. Aufgrund der zur Unzeit erfolgten Kündigung wurde mir ein Halbjahreslohn von Fr. 50'763.50 nicht ausbezahlt, was rückwirkend noch zu erfolgen hat.