6. Mit prozessleitendem Entscheid der Präsidentin der Schlichtungskommission vom 12. Oktober 2023 wurde das Verfahren aufgeteilt: Die Kündigung werde aufgrund der Sach- und Rechtslage ohne die Parteien am 20. November 2023 behandelt. Betreffend das Arbeitszeugnis werde zu einem späteren Zeitpunkt unter Teilnahme der Parteien mündlich verhandelt. 7. Mit "Teilentscheid Nichteintreten" vom 20. November 2023 beschloss die Schlichtungskommission, auf das "Gesuch vom 27. Juli 2023 hinsichtlich der Anträge 1 und 2" (betreffend die Kündigung) nicht einzutreten.