5. Mit Eingabe an die Schlichtungskommission vom 27. Juli 2023 bemängelte A._____ im Wesentlichen und sinngemäss, die Kündigung sei infolge Vorliegens einer Long Covid-Erkrankung rechtswidrig, das Kündigungsschreiben sei falsch und das ausgestellte Arbeitszeugnis sei unvollständig und inkorrekt. In der Folge eröffnete die Schlichtungskommission am 2. August 2023 ein neues Verfahren. Am 22. August 2023 stellte A._____ ein Gesuch um Durchführung eines Schlichtungsverfahrens mit den folgenden Anträgen: