2. Am 14. Dezember 2021 teilte die Anstellungsbehörde A._____ mit, sie erachte die Kündigung als sachlich begründet und werde diese nicht abändern. Innerhalb von vierzehn Tagen würde er ein Zwischenzeugnis erhalten; das Abschlusszeugnis werde auf dieser Basis per Anstellungsende ausgestellt. In der Folge erhielt er am 12. Januar 2022 ein Zwischenzeugnis und am 22. Februar 2022 ein Arbeitszeugnis.