Im Übrigen sei der Beschwerdeführer bemüht, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Hier habe er sich bedeutende Beziehungen aufgebaut, sei beruflich integriert und seinen Lebensunterhalt bestreite er eigenständig. Von seinem früheren Verhalten, welches zu strafrechtlichen Verurteilungen und Schuldenbildungen geführt habe, habe er sich distanziert. Er habe aus seinen Fehlern gelernt und sein Verhalten entsprechend angepasst. Weiter wolle er eine Ausbildung -8-