5. Sollte eine vollständige Klärung des Sachverhalts erforderlich sein, ist die Streitsache zur Ergänzung des Sachverhalts und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 6. Subeventuell ist die Unzulässigkeit oder zumindest die Unzumutbarkeit eines Wegweisungsvollzuges festzustellen, mit Anordnung der entsprechenden gesetzlichen Folgen einer vorläufigen Aufnahme. 7. Unentgeltliche Rechtspflege wird beantragt, insbesondere soll von einer Kostenvorschusspflicht abgesehen werden. -5-